Tarife.

  • Grundversicherung.

    Ich bin für das Anordnungsmodell zugelassen, welches seit dem 1. Juli 2022 gilt und gemäss welchem psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, wenn eine ärztliche Anordnung (bspw. durch Kinderärzt:in, Psychiater:in) vorliegt. Damit die Kosten von Beginn weg durch die Grundversicherung gedeckt sind, muss die Anordnung vor dem Erstgespräch erfolgen.

  • Ivalidenversicherung (IV)

    Ist ein Geburtsgebrechen von der IV anerkannt und steht in Zusammenhang mit der Psychotherapie, kann eine Kostengutsprache bei der IV beantragt werden.

  • Selbstzahlende.

    Elternberatungen oder beratende Gespräche bei Schwierigkeiten, die keiner psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, sind keine Leistungen der Krankenkassen und werden von der Beratung in Anspruch nehmenden Person selber übernommen. Hier gilt ein Stundenansatz von CHF 204.

  • Zusatzversicherung.

    Gemäss aktuellem Stand übernehmen die Zusatzversicherungen die Kosten psychologischer Psychotherapie in den meisten Fällen nicht mehr, obwohl trotz Einführung des Anordnungsmodells die laufenden Zusatzversicherungen bestehen bleiben. Es gibt eine stetige Rechtssprechung der Gerichte, die besagt, dass Leistungen der Grundversicherung zunächst durch diese übernommen werden und eine Zusatzversicherung in der Regel nur ergänzend zur Anwendung kommt, etwa dann wenn es sich um Leistungen handelt, die von der Grundversicherung nicht übernommen werden.

Bis 24 Stunden vor vereinbarten Terminen können diese ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt, bei unentschuldigtem Nichterscheinen der gesamte Ansatz.